Mit der EU-Taxonomieverordnung führt die EU eine Definition für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein und erweitert die Berichtspflicht von Unternehmen im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung erheblich. Zusätzlich verpflichtet sie Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von nicht „taxonomie-konformen“ Investitionen. Wer jetzt aber meint, seine Firma ist nicht betroffen, da er weder in einem berichtspflichtigen und/oder kapitalmarktorientierten Unternehmen noch bei einem Finanzmarktteilnehmer beschäftigt ist, wird sich in Zukunft wohl noch umschauen. Die Regelungen von EU Taxonomie sind so weitreichend, dass sie auch kleine und mittelständische Unternehmen erreichen werden.