Die EU-Offenlegungsverordnung bzw. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) fokussiert in erster Linie auf Corporates des Finanzdienstleistungssektor. Die Mehrheit der Unternehmen der Realwirtschaft wird aber zumindest auch indirekt von der EU-Offenlegungsverordnung tangiert werden. Sei es auch nur, wenn die Treasurer der Unternehmen Geld in einem neu kategorisierten Kapitalmarkt anlegen möchten. Mit gezielter Anlage von Geldern in nachhaltige Finanzprodukte kann der Unternehmenstreasurer auch zu einer positiveren Bewertung im ESG-Rating beitragen.