Auswirkungen der EU-Offenlegungsverordnung auf das Asset Management von realwirtschaftlichen Unternehmen

Auswirkungen der EU-Offenlegungsverordnung auf das Asset Management von realwirtschaftlichen Unternehmen

Die EU-Offenlegungsverordnung bzw. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) fokussiert in erster Linie auf Corporates des Finanzdienstleistungssektor. Die Mehrheit der Unternehmen der Realwirtschaft wird aber zumindest auch indirekt von der EU-Offenlegungsverordnung tangiert werden. Sei es auch nur, wenn die Treasurer der Unternehmen Geld in einem neu kategorisierten Kapitalmarkt anlegen möchten. Mit gezielter Anlage von Geldern in nachhaltige Finanzprodukte kann der Unternehmenstreasurer auch zu einer positiveren Bewertung im ESG-Rating beitragen.

EU-Taxonomie: Faktische Berichtspflicht auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen

EU-Taxonomie: Faktische Berichtspflicht auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen

Mit der EU-Taxonomieverordnung führt die EU eine Definition für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ein und erweitert die Berichtspflicht von Unternehmen im Rahmen der Nichtfinanziellen Erklärung erheblich. Zusätzlich verpflichtet sie Finanzmarktteilnehmer zur Offenlegung von nicht „taxonomie-konformen“ Investitionen. Wer jetzt aber meint, seine Firma ist nicht betroffen, da er weder in einem berichtspflichtigen und/oder kapitalmarktorientierten Unternehmen noch bei einem Finanzmarktteilnehmer beschäftigt ist, wird sich in Zukunft wohl noch umschauen. Die Regelungen von EU Taxonomie sind so weitreichend, dass sie auch kleine und mittelständische Unternehmen erreichen werden.